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Was hat die Omnibus-Richtlinie im eCommerce verändert?
Die Omnibus-Richtlinie hat einheitliche Transparenzregeln eingeführt – das bedeutet konkrete Pflichten für den eCommerce. Welche Praktiken wurden neu reguliert und wie sehen die aktuellen Vorschriften aus?
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Die EU-Omnibus-Richtlinie ist am 7. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 28. November 2021 in nationales Recht umsetzen, in Polen trat das Umsetzungsgesetz jedoch erst im Januar 2023 in Kraft.

Die Gesetzesänderungen auferlegten Online-Shop-Betreibern zusätzliche Pflichten; die Nichteinhaltung hat entsprechende Sanktionen zur Folge. Die neuen Regelungen betreffen vor allem Preisreduzierungen, Informationen über den Verkäufer auf Handelsplattformen (Marktplätzen), Verbraucherbewertungen sowie Algorithmen zur Preisoptimierung.

Text and Image Two
Inhaltsverzeichnis
01
Warum wurde die Omnibus-Richtlinie eingeführt?
Die Omnibus-Richtlinie entstand als Reaktion auf die wachsende Zahl unlauterer Praktiken im Online-Handel. Ziel war die Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes in der gesamten EU – insbesondere im digitalen Umfeld. Die neuen Vorschriften sollen Transparenz erhöhen und Manipulationen im Online-Vertrieb entgegenwirken.
02
Funktionsweise von eCommerce im Angesicht von Omnibus und neue Preislogik
Die größte Aufregung verursachte die Pflicht zur Anzeige des niedrigsten Preises der letzten 30 Tage. Die Richtlinie sollte Fake-Promotions verhindern – besonders in Phasen wie Black Friday. In der Folge änderten sich Standards für Preisaktionen im eCommerce.
03
Falsche Bewertungen in Online-Shops
Omnibus zielte auch auf unlautere Manipulation von Kundenrezensionen – deren Kauf, Verzerrung oder das Verbergen negativer Bewertungen. Seit 2022 müssen Händler informieren, wie sie die Authentizität von Bewertungen prüfen. Mangelnde Seriosität kann als Irreführung gelten.
04
Mangelnde Transparenz zur Identität der Verkäufer
Verbraucher müssen klar erkennen können, ob sie bei einem Unternehmer oder einer Privatperson kaufen – denn das beeinflusst ihre Rechte. Handelsplattformen wie Allegro oder Amazon müssen diese Information vor Vertragsschluss verständlich offenlegen. Zudem muss ersichtlich sein, wer für die Abwicklung verantwortlich ist und wohin Ansprüche zu richten sind.
05
Weitere Rechtsänderungen aus der Omnibus-Richtlinie
Omnibus reguliert auch den Verkauf digitaler Dienste, die Nutzung personenbezogener Daten als Zahlungsform sowie das Verbot des Vertragsschlusses bei Vorführveranstaltungen. Der Verbraucherschutz erstreckt sich damit auf weniger offensichtliche Vertriebs- und Marketingformen – wichtig für Abo-Modelle, Cloud-Angebote oder „kostenfrei“ gegen Daten.
06
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Omnibus-Vorschriften können hohe Geldbußen nach sich ziehen – von mehreren zehntausend bis zu 10 % des Jahresumsatzes. Zudem können Sanktionen gegen Unternehmensleiter verhängt werden. Die UOKiK setzt die Pflichten aktiv durch – sichtbar in prominenten Verfahren gegen bekannte Marken.
Text and Image Three
01. Warum wurde die Omnibus-Richtlinie eingeführt?
Gründe für die Einführung von Omnibus

Der Bedarf ergab sich aus der zunehmenden Zahl fragwürdiger Praktiken im digitalen Umfeld – etwa Fake-Promotions, unüberprüfte Bewertungen oder fehlende Klarheit über Verkäufer.

Es ist die Antwort der EU auf immer komplexere Online-Verkaufsmechanismen, die oft am Rand oder außerhalb des Rechts agierten. Ziel von Omnibus war mehr Transparenz im E-Commerce und die Stärkung der Verbraucherposition gegenüber dynamisch wachsenden eCommerce-Plattformen.

Gründe für die Novellierung
  • Notwendigkeit der Eliminierung unlauterer Geschäftspraktiken,
  • Mangel an Transparenz der Verbraucherangebote,
  • unzureichende Schutzinstrumente bei der Nutzung kostenloser digitaler Dienste.
Verbraucherschutz

Der Verbraucher – jede Person, die mit einem Unternehmer ein Rechtsgeschäft (z. B. Kauf) abschließt, das nicht mit ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit zusammenhängt – gilt als die schwächere Vertragspartei und wird daher besonders geschützt. Verbraucherschutz ist sowohl in polnischen als auch in EU-Rechtsakten verankert (Polnische Verfassung bzw. Vertrag über die Arbeitsweise der EU). Die sich wandelnde Realität – insbesondere das Wachstum des eCommerce-Marktes und digitaler Lösungen sowie der dabei eingesetzten Technologien – erfordert eine kontinuierliche Anpassung (Modernisierung) des EU- und damit auch des nationalen Rechts an Verbraucherbedürfnisse.

Eingeführte Novellen in Polen

Novellierungen im polnischen Recht:

  • Verbraucherrechtegesetz,
  • Gesetz über Wettbewerb und Verbraucherschutz,
  • Gesetz über die Preisinformation von Waren und Dienstleistungen,
  • Gesetz zur Bekämpfung unlauterer Marktpraktiken.
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02. Funktionsweise von eCommerce im Angesicht von Omnibus und neue Preislogik
Bedenken der Unternehmer

Bei Einführung der Omnibus-Richtlinie betraf die größte Sorge die Darstellung von Preisnachlässen. Promotions sind eines der meistgenutzten Marketinginstrumente, um Aufmerksamkeit zu erzeugen und sich vom Wettbewerb abzuheben. Das ist nicht illegal – allerdings dürfen keine „Fake-Promotions“ eingesetzt werden.

Die Änderungen zielten darauf ab, künstliche Preiserhöhungen zu verhindern, um anschließend einen „Rabatt“ zu zeigen, der tatsächlich nur die Rückkehr zum alten Preis war. Solche Muster sah man u. a. um den Black-Week-/Black-Friday-/Cyber-Monday-Zeitraum. Nach der Omnibus-Umsetzung ist dieses Vorgehen illegal.

Black Friday

Der alljährliche Abverkauf Ende November wurde immer populärer – für Online-Shops bleibt es eine der wichtigsten Verkaufsphasen, und doch nutzten viele Unternehmen fragwürdige Preispraktiken.

Analysen basierend auf Daten aus 2021 zeigten, dass reale Preisnachlässe an Black Friday durchschnittlich nur 3,6 % betrugen – gegenüber 3,4 % in 2020 und 4 % in 2019 (Quelle: Deloitte, handelExtra.pl). Nicht die Prozentwerte waren jedoch das Hauptproblem. Schwerer wog, dass etwa 10–15 % der Händler kurz vor dem Sale die Preise anhoben, um dann eine scheinbare Aktion zu präsentieren – und selbst am Cyber Monday erhöhte etwa jeder zehnte Shop wieder die Preise.

Solche Praktiken führten Verbraucher in die Irre und untergruben das Vertrauen in den eCommerce-Markt.

Neue Preisangabepflicht

Heute müssen Händler bei einem Aktionspreis die niedrigste Preisangabe der letzten 30 Tage vor der Reduzierung anzeigen. Auf dieser niedrigsten Preisbasis ist die Höhe des Nachlasses zu berechnen. Weil diese Pflicht besondere Sorge bereitete, hat der Präsident der UOKiK ausführliche Erläuterungen zur Kommunikation von Preisreduzierungen veröffentlicht.

Wirksamkeit von Omnibus

Hat diese Pflicht Fake-Nachlässe beendet? Schwer zu sagen – sichtbar ist, dass große Plattformen wie Zalando oder Allegro sie umsetzen. Kein Wunder, denn bei Nichtbefolgung drohen harte Sanktionen. Jüngst stellte die UOKiK fest, dass Temu diese Pflicht nicht korrekt erfüllt. Kunden konnten die Höhe des Rabatts nicht immer einschätzen – teils fehlte der Referenzpreis, teils war der „Vor-der-Aktion-Preis“ nicht plausibel. Für solche Verstöße droht der Plattform eine Geldbuße von bis zu 10 % des Umsatzes.

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03. Falsche Bewertungen in Online-Shops
Wahrheitsgemäß

Neben unlauteren Preismustern wurden mit Omnibus auch Verbraucherbewertungen und Empfehlungen reguliert. Im eCommerce, wo Kunden Produkte nicht persönlich testen können, sind Bewertungen eine Schlüsselquelle und oft kaufentscheidend.

Über Jahre war dieser Kanal anfällig für Missbrauch. Im Netz fanden sich problemlos Angebote für „positive Bewertungen auf Bestellung“, verfasst von Personen ohne Kauf oder Nutzung. Manche Händler nutzten solche Dienste – bewusst oder unbewusst – als schnellen Vertrauensbooster.

Die Omnibus-Richtlinie schafft hier klare Regeln. Wie in Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG ausgeführt:

„Stellt ein Unternehmer Verbraucherbewertungen zu Produkten bereit, so gelten Informationen darüber als wesentlich, ob und wie der Unternehmer sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die das Produkt tatsächlich verwendet oder gekauft haben.“

Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 2005/29/EG

Das bedeutet: Seit dem 28. Mai 2022 müssen Händler, die Rezensionen ermöglichen, Verbraucher darüber informieren, wie sie deren Echtheit prüfen. Fehlende Information oder unterlassene Verifizierung kann als unlautere Geschäftspraxis und damit als Rechtsverstoß gewertet werden.

Schluss mit Manipulation – neue Pflichten für Händler

Nach den neuen Vorschriften ist das Veröffentlichen oder Beauftragen falscher oder veränderter Bewertungen (z. B. redaktionelle Verzerrungen) unzulässig. Gleiches gilt für:

  • Verbergen oder Löschen negativer Rezensionen,
  • das Entmutigen zur Abgabe solcher Rezensionen,
  • das Bevorzugen bestimmter Bewertungen durch Manipulation ihrer Sichtbarkeit.

Wichtig: Die Richtlinie präzisiert nicht eindeutig den Umgang mit gesponserten Rezensionen – daher sind Kennzeichnung und Transparenz besonders relevant für Rechtskonformität und Marketingethik.

Wie kann sich das Unternehmen absichern?

Händler sollten Systeme einführen, die Bewertungen mit einem realen Kauf verknüpfen – z. B. über Bestellnummer, individuellen Link nach der Transaktion oder die Integration mit dem Kundenkonto. Immer häufiger findet sich zudem das Label „Bewertung verifiziert“, das nicht nur rechtliche Anforderungen erfüllt, sondern Vertrauen schafft.

Ohne verlässliche Information zur Herkunft der Rezensionen kann dies als Irreführung gewertet und finanziell sanktioniert werden.

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04. Mangelnde Transparenz zur Identität der Verkäufer
Identität der Verkäufer

Mit dem Wachstum von Verkaufsplattformen und Marktplätzen steigt die Zahl der Transaktionen nicht nur mit professionellen Händlern, sondern auch mit Privatpersonen. Für Endnutzer mag der Unterschied kosmetisch wirken – tatsächlich ist er entscheidend: Beim Kauf von einer Privatperson gelten die Verbraucherschutzvorschriften nicht, etwa das 14-tägige Widerrufsrecht.

Nach der Omnibus-Richtlinie muss jede Handelsplattform klar informieren, ob der in einem Angebot auftretende Verkäufer Unternehmer oder Privatperson ist. Wichtig ist, dass diese Information verständlich und vor Vertragsschluss bereitgestellt wird und auf der Erklärung des Verkäufers selbst beruht. Die Plattform muss diese Erklärung nicht verifizieren, hat aber sicherzustellen, dass die Information an den Nutzer übermittelt wird.

„Information darüber, ob die Drittperson, die Waren, Dienstleistungen oder digitale Inhalte anbietet, ein Unternehmer ist, auf Grundlage der gegenüber dem Anbieter der Online-Handelsplattform abgegebenen Erklärung dieser Drittperson.“

Art. 6a der Richtlinie 2011/83/EU

Fehlt diese Information oder wird sie unverständlich dargestellt, kann dies als unlautere Geschäftspraxis gelten. Die Folgen können real sein – wie das Beispiel des Portals Travelist.pl zeigt, das 2024 vom Präsidenten der UOKiK verpflichtet wurde, die Darstellung der Herkunft der Angebote zu ändern. Die UOKiK befand, dass der Dienst nicht hinreichend klar machte, dass die Angebote von Unternehmern stammten, noch wie die Verantwortlichkeiten zwischen Plattform und Anbieter aufgeteilt sind. Als Ausgleich erhielten Verbraucher Gutscheine im Wert von 50 PLN.

Auch Verkaufsplattformen tragen Verantwortung

Die Vorschriften sind eindeutig – Plattformen wie Allegro, Amazon oder Facebook Marketplace müssen die neuen Regeln ebenfalls beachten. Informationspflichten zum Verkäuferstatus sind bereitzustellen in einer Weise, die:

  • klar,
  • verständlich,
  • und dem jeweiligen Fernkommunikationsmittel angemessen ist.

Das bedeutet: Der Nutzer muss die Schlüsselinformationen kanaladäquat (Website oder App) und vor seiner Kaufentscheidung erhalten.

Neue Regeln zum Ranking – Transparenz der Suchergebnisse

Die Omnibus-Richtlinie erweitert die Informationspflichten auch auf Sichtbarkeit und Reihenfolge der dem Nutzer präsentierten Angebote. Verkaufsplattformen und Online-Shops müssen über die Hauptparameter informieren, die das Ranking von Produkten beeinflussen, also darüber, welche Angebote in den Suchergebnissen weiter oben erscheinen.

„Als wesentlich gelten allgemeine Informationen […] zu den Hauptparametern, die das Ranking der dem Verbraucher infolge einer Suche präsentierten Produkte bestimmen, sowie zur relativen Gewichtung dieser Parameter im Vergleich zu anderen Parametern.“

Art. 7 Abs. 4a der Richtlinie 2005/29/EG

Es geht nicht um die Offenlegung des Algorithmus im Detail – ausreichend ist die Angabe der Hauptfaktoren (z. B. Produktpopularität, Preis, Nutzerbewertungen, Sponsoring) sowie eine klare Kennzeichnung gesponserter Angebote.

Definition der Handelsplattform und des Rankings

Die durch die Richtlinie eingeführten Definitionen präzisieren, wen die neuen Pflichten betreffen:

  • Online-Handelsplattform – jede Software (z. B. Website, Teil davon, App), die es Verbrauchern ermöglicht, Fernabsatzverträge mit anderen Unternehmern oder Verbrauchern zu schließen – z. B. Marktplätze.
  • Ranking – die Zuweisung einer bestimmten Sichtbarkeit von Produkten in den Suchergebnissen, unabhängig von der verwendeten Präsentationstechnologie (z. B. algorithmisches Sequenzieren, Bewertungen, Meinungen, visuelle Hervorhebungen).
Flexibilität der Vorschriften und nationale Erweiterungen

Beachtenswert ist, dass die Omnibus-Richtlinie den Mitgliedstaaten die Einführung weiterer Informationspflichten ermöglicht – sofern drei Bedingungen erfüllt sind:

  • Verhältnismäßigkeit,
  • Nichtdiskriminierung,
  • und Rechtfertigung durch den Verbraucherschutz.

Das bedeutet: Jedes Land kann – je nach Marktspezifika – detailliertere Anforderungen auferlegen, etwa zur Darstellung des Verkäufers, seiner Kontaktdaten oder zur Aufteilung der Verantwortlichkeiten zwischen Plattform und Anbieter.

Dieser Ansatz schützt nicht nur Verbraucherinteressen besser, sondern erhöht auch die Transparenz entlang der gesamten Vertriebskette – von der Angebotserstellung bis zur Lieferung.

Was bedeutet das für den eCommerce?

Die neuen Vorschriften bedeuten das Ende der „grauen Informationszone“, von der viele Plattformen und Anbieter profitierten. Verbraucher erhalten Zugang zu Schlüsselinformationen, die zuvor versteckt oder unklar kommuniziert wurden. Für Unternehmen und Plattformbetreiber ist es eine Herausforderung: Systeme, Interfaces und Prozesse sind auf ein transparenteres Modell umzustellen.

Es ist ein Schritt hin zu einem reiferen Online-Handel, in dem Transparenz und Vertrauen ebenso wichtig werden wie Preis oder Liefergeschwindigkeit.

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05. Weitere Rechtsänderungen aufgrund der Omnibus-Richtlinie
Beachtenswert:

Auch wenn die sichtbarsten Änderungen Transparenz bei Preisen, Bewertungen und Verkäuferstatus betreffen, lohnt der Blick auf weniger offensichtliche, rechtlich jedoch wichtige Vorschriften, die eCommerce beeinflussen – insbesondere im Kontext digitaler Dienste, Cloud-Inhalte oder Online-Promotionen.

Änderungen beim Fernabsatz: Abschluss und Beendigung

Die Richtlinie erweitert den Verbraucherschutz in Fällen, in denen Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden – also in Situationen mit höherem Risiko für impulsive oder unter Druck getroffene Entscheidungen.

Neu geregelt sind u. a.:

  • Widerruf bei außerhalb geschlossener Verträge über Gesundheitsdienstleistungen,
  • Verbot des Abschlusses von Finanzdienstleistungsverträgen während Vorführveranstaltungen – zur Vermeidung von Manipulationen und Missbrauch,
  • Verbot der Entgegennahme von Zahlungen vor Ablauf der Widerrufsfrist in bestimmten Situationen, z. B. Verkaufspräsentationen, Vorführungen, Haustürgeschäfte, Reiseleistungen.

Das ist besonders relevant für Omnichannel-Modelle mit Angeboten online und offline – etwa auf Messen oder Verkaufsevents.

Neue Kategorien unlauterer Geschäftspraktiken

Die Richtlinie präzisiert, welche Handlungen als irreführend gelten – online wie offline. Dazu zählen u. a.:

  • Qualitätsdifferenzierung unter derselben Marke – z. B. derselbe Schokoriegel in zwei Ländern mit völlig unterschiedlicher Rezeptur ohne klaren Grund,
  • Weiterverkauf von Event-Tickets, die zuvor mit Bots gekauft wurden (Umgehung von Kauflimits),
  • fehlende Kennzeichnung bezahlter Werbung oder gesponserter Ergebnisse – in sozialen Medien wie auch in Suchergebnissen von Handelsplattformen.

Für eCommerce ist Letzteres besonders relevant: Wird ein Angebot beworben oder eine Position im Ranking „erkauft“, muss dies klar kenntlich gemacht werden.

Digitale Dienste & Inhalte, die mit Daten bezahlt werden

Die Omnibus-Richtlinie passt das Recht an die Realität an, in der wir mit personenbezogenen Daten für Zugang zu digitalen Inhalten oder Diensten „bezahlen“. Neu ist:

  • Abgrenzung zwischen digitalen Diensten und digitalen Inhalten – mit Auswirkungen etwa auf das Widerrufsrecht,
  • Erfassung der Fälle, in denen der Nutzer „mit Daten statt Geld“ bezahlt.

Betroffen sind u. a.:

  • Online-Speicher (z. B. Google Drive, Dropbox),
  • Cloud-Nutzung (z. B. Cloud-Gaming),
  • Dienste zur Bearbeitung von Dokumenten und Medien (z. B. Canva, Google Docs),
  • Nutzung sozialer Plattformen, E-Mail-Dienste oder mobiler Apps.

Omnibus verlangt hier dieselben Informations- und Schutzpflichten wie bei entgeltlichen Diensten – u. a. Hinweise zum Widerrufsrecht und zu Verbraucherrechten.

Bereitstellungsmodelle – was fällt unter die neuen Regeln?

Erfasst werden sowohl:

  • einmalige Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. Kauf einer MP3-Datei),
  • fortlaufende Bereitstellung über einen Zeitraum (z. B. Streaming-Abos),
  • serielle Bereitstellung (z. B. regelmäßige Updates oder Kursmodule).

In jedem Fall – unabhängig von der Zahlungsform (Geld oder „Daten“) – stehen dem Verbraucher Schutzrechte zu, und der Unternehmer muss vollständige Informationen zu Nutzungsbedingungen liefern.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Für viele eCommerce-Akteure mögen diese Änderungen weniger prominent erscheinen als die 30-Tage-Preisangabe – praktisch beeinflussen sie jedoch AGB-Konformität, Checkout-Systeme und Marketing-Strategien deutlich.

Unternehmen mit digitalen Diensten, Abomodellen, Medieninhalten oder an der Schnittstelle von eCommerce und Social Media sollten prüfen, ob und wie die neuen Regeln sie betreffen – insbesondere im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten als Gegenleistung für Leistungen.

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06. Sanktionen bei Verstößen
Rechtsfolgen

Bei Nichtbeachtung der Vorschriften können empfindliche Geldbußen verhängt werden. Beispielsweise kann der Woiwodschaftliche Gewerbeaufsichtsinspektor für die Nichteinhaltung der Pflicht zur Information über Preisreduzierungen eine Geldbuße bis zu 20.000 PLN verhängen; bei mindestens drei Verstößen innerhalb von 12 Monaten (ab dem ersten festgestellten Verstoß) bis zu 40.000 PLN. Stellt der Präsident der UOKiK eine Verletzung kollektiver Verbraucherinteressen fest, kann eine Geldbuße von bis zu 10 % des im vorangegangenen Geschäftsjahr erzielten Umsatzes auferlegt werden. Zudem kann gegen eine leitende Person eine Geldbuße von bis zu 2.000.000 PLN verhängt werden.

Zusammenfassung

Die Omnibus-Richtlinie hat eine neue Qualität in die Regulierung des Online-Handels gebracht – mit Fokus auf Transparenz, Verlässlichkeit und die Verantwortung der Händler gegenüber Verbrauchern. Praktisch bedeutet das das Ende von Fake-Promotions, die Pflicht zur Verifizierung von Bewertungen und die Offenlegung, wer tatsächlich hinter einem Online-Angebot steht.

Auch wenn die neuen Vorschriften anfangs für Unruhe sorgten, sind sie heute Standard, an den sich immer mehr Unternehmen anpassen – nicht zuletzt wegen realer Sanktionen. Wichtig ist: Die Aktivitäten der UOKiK zeigen, dass die Vorschriften kein „zahnloser Tiger“ sind, sondern aktiv zum Schutz der Verbraucher eingesetzt werden.

Für eCommerce ist Omnibus auch eine Chance, Wettbewerbsvorteile auf Basis von Vertrauen aufzubauen. Transparenz wird zunehmend nicht nur zur Pflicht, sondern zur Erwartung der Kunden – die immer häufiger diejenigen wählen, die fair agieren.

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